Das sogenannte “Ulmer Papier”, d.h. die Gesundheitspolitischen Leitsätze der Ärzteschaft als Vorlage für den 111. Ärztetag in Ulm gehen sogar an zwei Stellen auf die DRGs ein:
Die zeit- und betreuungsintensive Versorgung schwer kranker und sterbender Menschen wird aber häufig durch Rahmenbedingungen belastet, die eine angemessene Versorgung in häuslicher Umgebung am Lebensende schwer oder unmöglich machen. Vor dem Hintergrund der Einführung eines diagnoseorientierten Fallpauschalensystems (DRG) und der dadurch zu erwartenden schnelleren Verlegung von besonders schwer kranken und sterbenden Menschen in ihre häusliche Umgebung ist der konsequente Aufbau leistungsfähiger ambulanter Strukturen der palliativmedizinischen Versorgung geboten.
Bei der erforderlichen Weiterentwicklung des Fallpauschalen-Systems als Basis der Vergütung stationärer Leistungen ist von dem anfänglich politisch geforderten 100%-Abbildungsansatz aller Diagnosen und Prozeduren zurecht faktisch Abstand genommen worden. Die von allen Beteiligten bislang uneingeschränkt konsentierte Nichteinbeziehung der Psychiatrie etc in die Fallpauschalensystematik muss im Sinne der besonderen Schutzwürdigkeit weiterhin Bestand haben. Einer zukünftigen Nutzung des DRG-Systems für Rabbatierung und Preisdumping wird seitens der Ärzteschaft eine klare Absage erteilt.
[Dtsch. Ärzteblatt], Nachricht vom 21.04.2008
["Ulmer Papier"]